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Landesarbeitsgericht Hamm, 7 TaBV 113/16

Datum:
10.04.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 TaBV 113/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2018:0410.7TABV113.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Detmold, 3 BV 22/16
 
Tenor:

Der Arbeitgeberin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung aufgegeben, es zu unterlassen, ohne Zustimmung des Betriebsrates oder ohne den die Zustimmung des Betriebsrates ersetzenden Spruch einer Einigungsstelle mit dem Softwareprogramm Microsoft Excel in der seitens der Arbeitgeberin vorgegebenen Excel-Tabelle mit der Überschrift „N Klinik Anwesenheitsliste“ über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, es sei denn, es handelt sich um leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG, je Arbeitstag im jeweiligen Kalendermonat

                            in der Zeile „Urlaub“

                            Einträge mit den Bezeichnungen „U“ und „SU“,

                            in der Zeile „Anwesenheit“

                            Einträge mit den Bezeichnungen „X“, „BS“, „D“, „FO“, „FA“    und „ST“,

                            in der Zeile“(Kind)krank“ Einträge,

in der Zeile „Schicht“ Einträge mit den Bezeichnungen „F“, „S“, „N“ und „BS“  und in Bereichen mit Schichtplan an frei genommenen Tagen die Eintragung des jeweiligen Datums,

in den Zeilen „Mehrstd.“, „Feiertagsstd.“, „Sonntagsstd.“ und „Nachstd.“

Einträge über die jeweiligen geleisteten Stunden, die zur Auszahlung kommen,

vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

 
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