Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 5 Ta 641/17

Datum:
09.01.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 641/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2018:0109.5TA641.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hamm, 3 Ca 822/16
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe; Anrechnung doppelter Haushaltsführung
Normen:
§§ 115 Abs. 1 S. 2 Ziff. 5 ZPO; DVO zu § 82 SGB XII,; hier: § 3 Abs. 7 Ziff. 22, § 9 Abs. 5 Satz 5, 6 EStG
Leitsätze:

1. Eine aus beruflichen Gründen erforderliche doppelte Haushaltsführung ist als besondere Belastung gem. § 115 Abs. 1 S. 2 Ziff. 5 ZPO zu berücksichtigen.

2. § 3 Abs. 7 Ziff. 22 DVO zu § 82 SGB XII ist nicht heranzuziehen. Vielmehr berechnen sich die zu berücksichtigenden Beträge entsprechend § 9 Abs. 5 Satz 5, 6 EStG, soweit diese tatsächlich entstehen und nachgewiesen werden im angemessenen Umfang.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 16.10.2017 gegen den Prozesskostenhilfe-Änderungsbeschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 19.09.2017 – 3 Ca 822/16 - wird der Beschluss aufgehoben.

Es verbleibt bei dem Beschluss vom 16.06.2016, mit dem dem Kläger Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlung bewilligt wurde.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank