Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 5 Ta 11/18

Datum:
16.09.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 11/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2018:0916.5TA11.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bochum, 2 Ca 1666/14
Schlagworte:
Unterhalt an Lebensgefährtin als besondere Belastung
Normen:
§ 115 Abs. 1 S. 3 ZPO, §§ 7 Abs. 2, 7 Abs. 3 Ziff. 3 c),; 7 Abs. 3a, 9 Abs. 2 SGB II
Leitsätze:

Lebt die Partei in einer Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person, die nach den Bestimmungen der §§ 9 Abs. 2 S. 1, 7 Abs. 3 Ziff. 3 c) SGB II als Bedarfsgemein-schaft gilt und wird deren Einkommen durch den Sozialleistungsträger als auf die Bedarfsgemeinschaft verteilbares Einkommen angesehen, so dass eine Hilfebedürf-tigkeit des Lebenspartners der antragstellenden Partei deshalb entfällt, sind die in-soweit angerechneten Einkommensanteile als besondere Belastung gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 5 ZPO anzurechnen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 15.09.2017 gegen den Prozesskostenhilfe-Änderungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 28.08.2017 – 2 Ca 1666/14 - wird der Beschluss aufgehoben.

Es verbleibt bei dem Beschluss vom 31.10.2014, mit dem dem Kläger Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlung bewilligt wurde.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank