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Landesarbeitsgericht Hamm, 14 Ta 668/17

Datum:
12.03.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 Ta 668/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2018:0312.14TA668.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bochum, 3 Ca 1228/17
Schlagworte:
Bewilligung, Beiordnung, Mehrvergleich, Prozesskostenhilfe, Umfang
Normen:
§ 121 ZPO, § 48 RVG
Leitsätze:

Bewilligt ein Arbeitsgericht „Prozesskostenhilfe in vollem Umfang“, ist davon der Abschluss eines Mehrvergleichs mit umfasst, wenn die Bewilligung hierfür zuvor ausdrücklich oder konkludent beantragt wurde.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 27. September 2017 (3 Ca 1228/17) wird als unzulässig verworfen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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