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Landesarbeitsgericht Hamm, 1 Sa 1524/16

Datum:
28.04.2017
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Sa 1524/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2017:0428.1SA1524.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Iserlohn, 3 Ca 889/16
Schlagworte:
Schriftform, Nichtigkeit, Treu und Glauben
Normen:
§§ 623 BGB, 125, 126, 242 BGB
 
Tenor:

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.11.2016 – 3 Ca 889/16 – unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt gefasst:

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis über den 22.04.2016 hinaus ungekündigt fortbesteht.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Fahrer bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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