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Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Sa 564/16

Datum:
26.01.2017
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 Sa 564/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2017:0126.18SA564.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Iserlohn, 5 Ca 70/16
Schlagworte:
Auslegung eines Vergleichs, der die „Abrechnung“ des Arbeitsverhältnisses auf der Basis eines bestimmten Betrages vorsieht.
Leitsätze:

Vereinbaren die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auf der Basis eines bestimmten Betrages abzurechnen hat, kann dies als Verpflichtung zur Zahlung des abgerechneten Entgelts auszulegen sein.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 19.04.2016 – 5 Ca 70/16 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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