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Landesarbeitsgericht Hamm, 13 Sa 944/17

Datum:
13.10.2017
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 Sa 944/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2017:1013.13SA944.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hagen, 4 Ca 1219/14
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 6 AZN 986/17
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 15.01.2015 – 4 Ca 1219/14 – teilweise abgeändert.

Die Klage wird (auch) hinsichtlich der Anträge zu 1. und 2. abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung sowie die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Die Entscheidung darüber, wer die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz zu tragen hat, bleibt dem Schlussurteil vorbehalten mit der Maßgabe, dass die Kosten betreffend die erstinstanzlich gestellten Anträge zu 1. und 2. der Kläger zu tragen hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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