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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 1555/15

Datum:
23.09.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 1555/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2016:0923.8SA1555.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hamm, 4 Ca 708/15 L
Schlagworte:
Eingruppierung, Musiktherapeut, Regelungslücke
Normen:
§ 17 Abs. 1 TVÜ-VKA, § 4 Abs. 1 TVÜ-VKA,; § 22 BAT, § 23 BAT, Anl. 1 a BAT
Leitsätze:

1. Die Anlagen zum BAT enthalten wegen der Eingruppierung von Musiktherapeuten eine bewusste Regelungslücke (im Anschluss an BAG, Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - ).

2. Ein Rückgriff auf die allgemeinen Eingruppierungsmerkmale der Anlage 1 a BAT für den Verwaltungsdienst scheidet insoweit aus, da kein Zusammenhang zwischen einer ausschließlich therapeutischen und einer verwaltenden Tätigkeit besteht. Dem Rückgriff steht in den Fällen einer bewussten Regelungslücke zudem die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie entgegen.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 29.09.2015  - 4 Ca 708/15 L -  wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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