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Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Ta 556/15

Datum:
04.05.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 556/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2016:0504.2TA556.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegen, 1 Ca 580/15
Schlagworte:
Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Wegfall der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG mit der Abberufung; kein Einfluss der Abberufung als Geschäftsführer einer GmbH auf die Rechtsnatur des der Organbestellung zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses; Darlegung der Arbeitnehmereigenschaft beim Zahlungsprozess.
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 28.15.2015 – 3 Ca 580/15 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.800 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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