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Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Ta 26/16

Datum:
04.05.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 26/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2016:0504.2TA26.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hagen, 3 Ca 2346/15
Schlagworte:
Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Wegfall der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG auch bei Gleichzeitigkeit von Kündigung des Anstellungsvertrages und Abberufung als Geschäftsführer. Keine Änderung der Rechtsnatur desi Anstellungsvertrages durch die Abberufung als GmbH-Geschäftsführers; Sic-non-Fall bei Kündigung des Anstellungsvertrages.
Normen:
§ 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG; § 611 BGB
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 16.12.2015 – 3 Ca 2346/15 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.125 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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