Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 5 Ta 105/15

Datum:
01.06.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 105/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2015:0601.5TA105.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bielefeld, 1 Ca 1898/14
Schlagworte:
Wiedereinsetzung in versäumte Frist zur Vorlage von Unterlagen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Normen:
§§ 47 II S.1, Abs.4, 233ZPO
Leitsätze:

Die Bestimmungen zur Wiedereinsetzung gemäß §§ 233 f. ZPO sind auf die versäumte Frist zur Vorlage der Belege für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht, auch nicht analog, anwendbar.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 11.12.2014 gegen den Prozesskostenhilfe-Ablehnungsbeschluss des Arbeitsgerichts  Bielefeld vom 28.11.2014 – 1 Ca 1898/14 - wird zurückgewiesen.

Kosten werden für diesen Beschluss nicht erhoben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank