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Landesarbeitsgericht Hamm, 5 Sa 943/15

Datum:
02.12.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 943/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2015:1202.5SA943.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Paderborn, 3 Ca 386/15
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 7 AZR 82/16
Schlagworte:
Sprachunterricht, Lehrkraft für besondere Aufgaben, Befristung
Normen:
§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG
Leitsätze:

Die Erteilung von Sprachunterricht ist , wenn die Lehrtätigkeit den überwiegenden Teil der Arbeitszeit ausmacht oder das Arbeitsverhältnis prägt, dann als wissenschaftliche Dienstleistung zu werten, wenn dem Lehrenden im Rahmen der zu erbringenden Tätigkeit die Möglichkeit gegeben wird, sich mit wissenschaftlichen Methoden und Inhalten eigenständig auseinanderzusetzen.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 05.06.2015 - 3 Ca 386/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen für die Beklagte.

 
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