Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Sa 1325/14

Datum:
15.04.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1325/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2015:0415.2SA1325.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegen, 2 Ca 1592/13
Schlagworte:
Ermittlung des unpfändbaren Nettoeinkommens; Eintragung auf der Lohnsteuerkarte; Zahl der Unterhaltspflichten
Normen:
§§ 362, 611 BGB; §§ 850 ff. ZPO
Leitsätze:

Der Arbeitgeber kann bei der Ermittlung der Höhe des unpfändbaren Nettoeinkommens grundsätzlich von den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ausgehen, es sei denn, dass er konkrete Anhaltspunkte zu Zweifeln an der Richtigkeit dieser Angaben und damit an der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen hat (so auch LAG Hamm; Urteil vom 14.11.2012 - 2 Sa 474/12, juris).

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 26.08.2014 – 2 Ca 1592/13 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank