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Landesarbeitsgericht Hamm, 1 Sa 1437/14

Datum:
27.02.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Sa 1437/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2015:0227.1SA1437.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hagen, 1 Ca 824/14
Schlagworte:
Verpflegungspauschale, Auslösung
Normen:
§ 611 BGB, § 670 BGB
Leitsätze:

Einzelfallentscheidung zur geltend gemachter Verpflegungspauschale

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 06.09.2014 – 1 Ca 824/14 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 701,08 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.01.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten der Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger 95 %, der Beklagte 5 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden dem Kläger zu 86 % auferlegt, dem Beklagten zu 14 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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