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Landesarbeitsgericht Hamm, 14 Sa 509/15

Datum:
01.12.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 Sa 509/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2015:1201.14SA509.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Paderborn, 3 Ca 1673/14
Schlagworte:
Arbeitszeit, Fahrer, Wohnort, Wegez
Normen:
§ 611 BGB; § 626 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG
Leitsätze:

Ein als Fahrer bei einem Personaldienstleister beschäftigter Arbeitnehmer, der Leih-arbeitnehmer von und zu den Einsatzbetrieben zu transportieren hat und dazu von seiner Wohnung zum Abholort und vom Rückkehrort zu seiner Wohnung mit dem ihm zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeug fährt, leistet die ihm obliegende Arbeit; die Fahrten von und zur Wohnung sind Arbeitszeit und keine Wegezeit.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 13. Februar 2015 (3 Ca 1673/14) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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