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Landesarbeitsgericht Hamm, 5 Ta 107/14

Datum:
05.03.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 107/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2014:0305.5TA107.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Paderborn, 1 Ca 1975/13
Schlagworte:
Voraussetzungen der unbeschränkten Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwaltes
Normen:
§ 121 Abs. 3 ZPO
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 30.01.2014  gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 24.01.2014 – 1 Ca 1975/13 – wird dieser teilweise abgeändert.

Dem Kläger wird zur Wahrnehmung der Rechte in der ersten Instanz Rechtsanwalt T ohne Einschränkung beigeordnet.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht kostenfrei.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

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