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Landesarbeitsgericht Hamm, 9 Sa 277/13

Datum:
02.07.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 277/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2013:0702.9SA277.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herne, 5 Ca 2251/12
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 3 AZR 739/13
Schlagworte:
Betriebsrente; Anpassungsprüfung; Berechnungsdurchgriff; Beherrschungsvertrag
Normen:
§ 16 Betr VG
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 09.01.2013, Az. 5 Ca 2251/12 teilweise abgeändert.

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 1.554,96 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit der Rechtskraft der Entscheidung in diesem Rechtsstreit zu zahlen.

Die Beklagte zu 1) wird weiter verurteilt, an den Kläger künftig monatlich über 298,59 € brutto hinaus weitere 64,79 € brutto, fällig jeweils am Letzten eines jeden Monats, beginnend mit dem Monat Juli 2013, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem Ersten des Folgemonats, frühestens jedoch seit Rechtskraft der Entscheidung in diesem Rechtsstreit, zu zahlen.

Die erstinstanzlichen Kosten werden dem Kläger und der Beklagten zu 1) zu je ½ auferlegt.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) im zweitinstanzlichen Verfahren. Die Gerichtskosten zweiter Instanz werden dem Kläger und der Beklagten zu 1) zu je ½ auferlegt.

Die Beklagte zu 1) trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten.

Die Revision wird zugelassen.

 
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