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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 1697/13

Datum:
21.08.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 1697/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2013:0821.8SA1697.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Paderborn, 2 Ca 1068/13
Schlagworte:
behinderungsgerechte Beschäftigung, Direktionsrecht, Annahmeverzug, Schadensersatz
Normen:
§§ 611, 615 BGB; § 2 KSchG; § 81 Abs. 4 S. 1 SGB IX; § 106 GewO
Leitsätze:

1. Gegenüber einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiter besteht kein erweitertes Direktionsrecht, welches dem Arbeitgeber die Zuweisung einer zwar behinderungs- nicht aber vertragsgerechten Tätigkeit ermöglicht.

2. Lehnt der Arbeitnehmer ein auf sofortige Zuweisung einer behinderungsgerechten Tätigkeit zu im Übrigen betriebsüblichen Bedingungen gerichtetes Änderungsangebot ab, scheiden jedenfalls für die Dauer einer für die ordentliche Änderungskündigung einzuhaltenden Frist Sekundäransprüche wegen entgangener Vergütung aus.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 13.11.2013 – 2 Ca 1068/13 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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