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Landesarbeitsgericht Hamm, 4 Sa 474/13

Datum:
04.12.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 474/13
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2013:1204.4SA474.13.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Minden, 3 Ca 960/12
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 2 AZN 37/14, 05.06.14 Beschwerde zurückgewiesen
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 30.01.2013 – 3 Ca 960/12 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 10.07.2012 erst zum 15.08.2012 aufgelöst worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 846,77 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Hinsichtlich der erstinstanzlichen Kosten verbleibt es bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 9/10 und die Beklagte 1/10.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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