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Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Sa 830/12

Datum:
30.01.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 830/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2013:0130.2SA830.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Paderborn, 1 Ca 57/12
Schlagworte:
Zuschuss zum Krankengeld, Übergangsgeld, Vertragsauslegung
Normen:
§ 305 c Abs. 3 BGB, § 9 EFZG
Leitsätze:

Ist nach einer betrieblichen Regelung vom Arbeitgeber „Zuschuss zum Krankengeld“ zu zahlen, kann die Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Unklarheitsregel des § 305 c Abs. 2 BGB ergeben, dass der Zuschuss auch für die Zeit des Bezuges von Übergangsgeld bei fortbestehender krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zu zahlen ist.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 26.04.2012 – 1 Ca 57/12 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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