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Landesarbeitsgericht Hamm, 10 Sa 901/12

Datum:
04.01.2013
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 901/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2013:0104.10SA901.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Dortmund, 3 Ca 4563/11
Schlagworte:
Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; Direktionsrecht, Versetzung
Normen:
§ 106 GewO, KAVO
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.02.2012 – 3 Ca 4563/11 – teilweise abgeändert:

 

1. der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Verwaltungsangestellte im Sekretariats- und Liegenschaftsbereich mit folgenden Tätigkeiten zu beschäftigen:

1) Bearbeitung der Eingangspost:Briefe öffnen, nach Wichtigkeit und Abteilungen sortieren, dem Geschäftsführer vorlegen, an die einzelnen Abteilungen verteilen.

2) Sekretariatsarbeiten – Vorzimmer Geschäftsführer:Annahme und Weiterleitung von Telefongesprächen, telefonische Auskunftserteilung, Terminvereinbarungen für den Geschäftsführer,Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs,Aktenablage,Bewirtung von Besuchern,Weitergabe von Anweisungen des Geschäftsführers an die Mitarbeiter,Annahme und Weiterleitung von persönlichen und dienstlichen Belangen der Mitarbeiter an den Geschäftsführer bzw. dessen Stellvertreter.

3) Sitzungsvorbereitungen:Organisatorische Vorbereitungen von Sitzungen, der Verbandausschusssitzungen sowie der Vertreterversammlung,Erstellung von Vorlagen, Auszügen und Protokollen, edv-mäßige Erfassung der Kirchenvorstandsmitglieder, Planung und Vorbereitung von innerbetrieblichen Veranstaltungen.

4) Kapitalertrags- und Zinsabschlagssteuer:Bearbeitung der Anträge, Führung von Gesprächen und des anfallenden Schriftverkehrs,zwischen Kirchengemeinden und Banken, Ausstellung von Spendenquittungen,Antragstellung an das Finanzamt bei zu Unrecht einbehaltener Zinsabschlagssteuer.

5) Grundbücher und Grundstücksgeschäfte:Anlage und Führung der Grundbuchakten sowie der Liegenschaftskataster,Führung von Gesprächen und Abwicklung des anfallenden Schriftverkehrs zwischen den Grundbuchämtern, Notaren, Käufern, Verkäufern, dem EGV, Gutachterausschuss, Architekten und Vermessungsingenieuren, Überprüfung und edv-mäßige Erfassung der Fortschreibung der Liegenschaftsdaten,Eintragung, Belastung und Löschung von Erbbaurechten, Dienstbarkeiten, Grundschulden und Baulasten: Führung von Gesprächen und Abwicklung des anfallenden Schriftverkehrs mit den zuständigen Behörden, Banken, Erbbauberechtigten, etc. Anlage und Führung der Grundstücksakten:Terminüberwachung von Geldeingängen und Besitzübergängen sowie Eigentumsumschreibungen, Auskunftserteilung und Abstimmung zu Vertragsinhalten, Gutachten, kirchenaufsichtlicher Genehmigungen bei Abwesenheit des Geschäftsführers.

6) Friedhöfe (Haupt- und Südwestfriedhof)Bearbeitung der anfallenden Personal- und Grabpflegekosten

7) Parkkarten M1-K1-Haus,Führung und Aktualisierung der Dauerparklisten, Herausgabe von Parkkarten,Erstellung von Rechnungen für Parkkarten.

8) Cafe N1 im M1-K1-Haus

Errechnung der monatlichen Pacht,Führung der Jahrespachtübersicht.

9) Versicherungen/ Urlaubs- und Krankheitsvertretung,Bearbeitung von Versicherungsfällen und Weiterleitung an die zuständigen Behörden.

10) Ausgangspost,Regelung der Urlaubs- und Krankheitsvertretung, ggf. Urlaubs- und Krankheitsvertretung,Briefumschläge nach Größe und Gewicht sortieren, frankieren und für Boten bereit legen.

11) Reinigungskraft Frau L1

Ansprechpartner bezüglich dienstlicher Belange der Reinigungskraft.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

3. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 80 %, die Klägerin zu 20 %.

 
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