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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 315/12

Datum:
21.06.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 315/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2012:0621.8SA315.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herne, 3 Ca 2414/12
Schlagworte:
Kündigung/verhaltensbedingte Gründe/Verstoß gegen Rücksichtnahmepflicht durch „Angebot“ des Arbeitnehmers, bei Erteilung von Urlaub von der Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzusehen/Abmahnung
Normen:
KSchG § 1
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 17.01.2012 – 3 Ca 2414/11 – abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 31.08.2011 nicht beendet worden ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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