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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 2217/10

Datum:
19.07.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 2217/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2012:0719.8SA2217.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 5 Ca 1047/10
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 05.10.2010 – 5 Ca 1047/10 – wird auch insoweit zurückgewiesen, als es die im Teilurteil des Landesarbeitsgerichts vom 25.08.2011 ausgeklammerte Position von 850,00 € netto betrifft.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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