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Landesarbeitsgericht Hamm, 6 Ta 131/12

Datum:
06.07.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 Ta 131/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2012:0706.6TA131.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegen, 3 Ca 1197/11
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers werden unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Siegen vom 28.02.2012 und 13.03.2012 – 3 Ca 1197/11 - abgeändert.

Der Streitwert wird für das Verfahren auf 64.912,50 € und für den Vergleich auf 68.938,20 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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