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Landesarbeitsgericht Hamm, 5 Sa 1507/11

Datum:
30.05.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 1507/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2012:0530.5SA1507.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hagen, 4 Ca 304/11
Schlagworte:
Keine Unmöglichkeit der Rückgabe von Vorgriffsstunden bei Arbeitsunfähigkeit/Gleichbehandlungsgrundsatz
Leitsätze:

1. Arbeitsunfähigkeit im Ausgleichszeitraum steht eine Rückgabe von "Vorgriffsstunden" nicht entgegen.

2. Bei dauernder Arbeitsunfähigkeit im Ausgleichszeitraum besteht kein

Abgeltungsanspruch von Vorgriffsstunden.

3. Die Freistellungsphase im "Sabbatjahr" ist im Rahmen des allg. Gleichbehandlungsgrundsatzes mit längerfristiger Arbeitsunfähigkeit nicht vergleichbar.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 11.08.2011 – 4 Ca 304/11 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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