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Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Ta 668/11

Datum:
14.05.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 668/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2012:0514.2TA668.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bielefeld, 4 Ca 3459/09
Schlagworte:
Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Objektive Kriterien der Vertragsdurchfüh-rung entscheidend. Wille der Parteien, den Dienstnehmer das alleinige wirtschaftliche Risiko zu tragen, unbeachtlich
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 14.09.2011 - 4 Ca 3459/09 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 6.530,28 € festgesetzt.

 
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