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Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 637/12

Datum:
11.10.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 Sa 637/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2012:1011.16SA637.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Iserlohn, 4 Ca 2307/11
Schlagworte:
Urlaubsabgeltung, tarifliche Ausschlussfristen
Leitsätze:

Beginnt eine tarifliche Ausschlussfrist mit der Fälligkeit eines Anspruchs, so ist für ihren Lauf im Falle eines Urlaubsabgeltungsanspruchs auch dann auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen, wenn die zur Beendigung führende Kündigung mit der Kündigungsschutzklage angegriffen worden ist. Dies gilt auch dann, wenn im Kündigungsschutzverfahren nach Ablauf der tariflichen Ausschlussfrist ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen wird, in dem die Beendigung zum vorgesehenen Kündigungstermin abschließend festgeschrieben wird.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 29.03.2012 – 4 Ca 2307/11 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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