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Landesarbeitsgericht Hamm, 15 Sa 765/12

Datum:
25.10.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 Sa 765/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2012:1025.15SA765.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hagen, 2 Ca 435/12
Schlagworte:
Unverzügliches Erklären einer außerordentlichen Kündigung nach Zustimmung des Integrationsamtes bzw. Zustimmungsfiktion
Normen:
§ 91 Abs. 3, 5 SGB IX
Leitsätze:

Die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung sieben Tage nach anzunehmender Zustimmungsfiktion gem. § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB IX kann unter Berücksichtigung der Sachverhaltsumstände ein nicht mehr gebotenes Zuwarten mit der Kündigungserklärung bedeuten, was ein unverzügliches Erklären i.S.d. § 91 Abs. 5 SGB IX ausschließt.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 27.04.2012 – 4 Ca 435/12 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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