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Landesarbeitsgericht Hamm, 15 Sa 1280/11

Datum:
04.06.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 Sa 1280/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2012:0604.15SA1280.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herford, 1 Ca 819/10
Schlagworte:
Rücknahme der Berufung durch einen von mehreren Prozessbevollmächtigten (BAG 18.11.2009 - 5 AZR 41/09).
Normen:
§§ 81 ff. 87 ZPO
Leitsätze:

Nimmt einer von zwei Prozessbevollmächtigten, die unabhängig voneinander Berufung eingelegt haben, die Berufung beschränkungslos zurück, bewirkt dies regelmäßig den Verlust des Rechtsmittels. Der Widerruf der Bestellung eines Prozessbevollmächtigten muss dem Gericht gegenüber in eindeutiger Form angezeigt werden. Allein die Bestellung eines weiteren/anderen Prozessbevollmächtigten reicht für sich allein nicht.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 29.06.2011 - 1 Ca 819/10 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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