Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 14 Sa 175/12

Datum:
24.04.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 Sa 175/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2012:0424.14SA175.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Iserlohn, 1 Ca 724/11
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 745/12
Schlagworte:
Alleingesellschafter, Geschäftsführer, GmbH, Kündigung, Kündigungsgrund, Kündigungsrecht, Treu und Glauben, Verzicht, Verzeihen, widersprüchliches Verhalten
Normen:
§ 242 BGB
Leitsätze:

Überrascht der Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nicht zugleich ihr Geschäftsführer ist, einen Arbeitnehmer bei einem Diebstahl und lässt sich sodann auf dessen Bitte ein, hieraus keine Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis zu ziehen, indem er die Geschäftsführerin der GmbH zunächst nicht unterrichtet, stellt es ein widersprüchliches Verhalten der GmbH als Arbeitgeberin dar, wenn sie rund fünf Monate später kündigt, nachdem der Alleingesellschafter die Geschäftsführerin erstmals über den Vorfall informiert hat.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 14. Dezember 2011 (1 Ca 724/11) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank