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Landesarbeitsgericht Hamm, 12 Sa 504/12

Datum:
30.10.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 504/12
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2012:1030.12SA504.12.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegen, 1 Ca 1356/11
Schlagworte:
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im Sozialpsychiatrischen Dienst
Normen:
Entgeltgruppe S 14 des Anhangs C (VKA) zum TVöD-BT-V
Leitsätze:

Sozialarbeiter im Sozialpsychatrischen Dienst, die auf der Grundlage des PsychKG NW tätig werden, sind nicht in die EG S 14 des Anhangs C (VKA) zum TVöD-BT-V eingruppiert. Ihre Tätigkeiten sind nicht gleichwertig mit den Tätigkeiten der Sozialarbeiter, die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und Maßnahmen einleiten, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. (s. auch Urteil vom 18.09.2012 – 12 Sa 1796/12)

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 28.02.2012 – 1 Ca 1365/11 -  wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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