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Landesarbeitsgericht Hamm, 12 Sa 1755/11

Datum:
22.05.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 1755/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2012:0522.12SA1755.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bielefeld, 3 Ca 18/11
Schlagworte:
Anwendbarkeit des BAT-KF – Eingruppierung – Ärzte an Krankenhäusern
Normen:
§ 1 Abs. 3 BAT-KF, TV-Ärzte-KF, TVÜ-Ärzte-KF
Leitsätze:

Für die Frage, ob der TV-Ärzte-KF und der TVÜ-Ärzte-KF auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, kommt es allein auf die Auslegung des § 3 Abs. 1 BAT-KF an. Der TV-Ärzte-KF und der TVÜ-Ärzte-KF sind als Anlagen zum BAT-KF ausgestaltet, und gelten nicht unmittelbar aufgrund der Bezugnahme auf den BAT-KF im Arbeitsvertrag. Sie sind daher keine den BAT-KF ersetzenden Regelungen.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 28.09.2011 - 3 Ca 18/11 – unter Zurückweisung der Anschlussberufung teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

 
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