Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 10 TaBV 59/11

Datum:
10.02.2012
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 TaBV 59/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2012:0210.10TABV59.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Iserlohn, 1 BV 1/11
Schlagworte:
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Betriebsvereinbarung; Durchführungsan-spruch; Verbot der Weitergabe von persönlichen Passworten; Globalantrag; Wieder-holungsgefahr; ausreichende Bestimmtheit des Unterlassungsantrages
Normen:
§ 77 Abs. 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 20.07.2011 – 1 BV 1/11 - abgeändert.

Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Personen Zugang zu Arbeitsplatzrechnern (PCs) im Betrieb der Arbeitgeberin zu gewähren, die nicht Benutzer mit eigener Zugangskennung sind und die kein persönliches Passwort zugeteilt erhielten.

Der Arbeitgeberin wird ferner aufgegeben, es zu unterlassen, Personen unter Verwendung eines PC-Passwortes einer anderen bei der Arbeitgeberin beschäftigten Person Zugang zu einem Arbeitsplatzrechner (PC) im Betrieb der Arbeitgeberin zu gewähren.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank