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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 2307/10

Datum:
30.05.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 2307/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2011:0530.8SA2307.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bielefeld, 1 Ca 3998/09
Schlagworte:
Jubiläumsgeld/Betriebsübergang/Anrechnung von Dienstzeiten/Vertragsauslegung
Normen:
BGB §§ 611, 613 a
Leitsätze:

Gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern in Abhängigkeit von der Dauer der Dienstzeit ein Jubiläumsgeld, so findet im Falle des Betriebsübergangs keine Anrechnung der beim Betriebsveräußerer zurückgelegten Dienstzeit statt (im Anschl. an BAG NZA 2007,1426 ff). Soll hiervon abweichend eine Anrechnung erfolgen, so bedarf es hierzu ihrer zweifelsfreien vertraglichen Regelung.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 06.07.2010 – 1 Ca 3998/09 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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