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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 1583/09

Datum:
11.04.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 1583/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2011:0411.8SA1583.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herford, 1 Ca 435/09
Schlagworte:
Sonderzahlung/betriebliche Übung/Freiwilligkeitsvorbehalt/Beweislast für "vorbehaltlose" Zahlung
Normen:
BGB § 611
Leitsätze:

Die Begründung einer Zahlungsverpflichtung nach den Regeln der Betrieblichen Übung setzt eine wiederholte und "vorbehaltlose" Leistung voraus. Da allein die vorbehaltlose Leistung den erforderlichen Rechtsbindungswillen erkennen lässt bzw. den diesbezüglichen Vertrauenstatbestand begründet, handelt es sich um eine anspruchsbegründende Tatsache, welche im Streitfall vom Anspruchsteller zu beweisen ist.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Herford vom 30.10.2009 – 1 Ca 435/09 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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