Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 7 Sa 1615/10

Datum:
14.01.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 1615/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2011:0114.7SA1615.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Minden, 2 Ca 2294/09
Schlagworte:
Zeugnisberichtigung, Zwischenzeugnis, Aus- und Fortbildungskosten, Rückzahlung Darlegungs- und Beweislast
Normen:
§ 109 GewO, § 307 BGB
Leitsätze:

1. Ein Zeugnis, das der Arbeitgeber über Leistung und Verhalten während einer Aus- und Fortbildung erteilt, führt zu keiner Änderung der Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Beurteilung der Tätigkeit des Arbeitnehmers in einem sich an die Aus- und Fortbildung anschließenden Arbeitsverhältnis.

2. Eine Klausel, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Kosten der Aus- und Fortbildung auch dann verpflichten soll, wenn ihm nach der Aus- und Fortbildung keine ausbildungsadäquate Tätigkeit angeboten wird, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.

 
Tenor:

Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 30.07.2010 - 2 Ca 2294/09 - teilweise abgeändert. Die Widerklage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 16 %, die Beklagte trägt 84 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 18 % auferlegt, der Beklagten zu 82 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank