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Landesarbeitsgericht Hamm, 1 Ta 438/11

Datum:
27.10.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ta 438/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2011:1027.1TA438.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hagen, 5 Ca 270/11
Normen:
§ 240 ZPO; § 249 ZPO; § 114 ZPO
Leitsätze:

Die Unterbrechung des Hauptprozesses wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer Partei hindert nicht die Entscheidung über den PKH-Antrag der Gegenpartei.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 24.05.2011 – 5 Ca 270/11 – aufgehoben. Die Sache wird zur Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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