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Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 653/10

Datum:
04.07.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 Sa 653/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2011:0704.16SA653.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Rheine, 1 Ca 18/10
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 684/11
Schlagworte:
Einzelfallentscheidung zur Auslegung von mit einer Vielzahl von Beschäftigten abgeschlossenen Überleitungsverträgen aus Anlass eines Betriebsübergangs
Normen:
§§ 133, 157, 613 a BGB, AVR-Caritas, BAT-KF
Leitsätze:

Eine Überleitungsvereinbarung, die anlässlich eines Betriebsübergangs abgeschlossen worden ist und die die Wahrung des Besitzstandes nach den AVR-Caritas in der Fassung vom 31.12.1996 bei künftiger Geltung des BAT-KF vorsieht, steht dem Wegfall des Urlaubsgeldes aufgrund der Neufassung des BAT-KF mit Wirkung zum 01.07.2007 nicht entgegen.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 29.03.2010 – 1 Ca 18/10 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

 
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