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Landesarbeitsgericht Hamm, 13 Ta 540/11

Datum:
26.09.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 Ta 540/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2011:0926.13TA540.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Iserlohn, 5 BV 4/11
Schlagworte:
Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Versetzung; vorläufige Durchführung; Maßnahme
Normen:
§ 33 RVG; § 99 BetrVG, § 100 BetrVG
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen – wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 14.07.2011 – 5 BV 4/11 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 8.358,36 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

 
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