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Landesarbeitsgericht Hamm, 11 Sa 1006/11

Datum:
15.12.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 1006/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2011:1215.11SA1006.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bochum, 2 Ca 2832/10
Schlagworte:
Bezahlte Freistellung bei Betreuung eines schwer erkrankten Kindes unter 12 Jahren
Normen:
TV-L § 29
Leitsätze:

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die zwar gesetzlich versichert sind, deren erkrankte Kinder jedoch nicht gemäß § 10 SGB V familienversichert sind und die deshalb keinen Anspruch auf Bezug von Krankengeld wegen der Betreuung des Kindes haben, haben neben dem unbezahlten Freistellungsanspruch nach § 45 Abs. 5 SGB V einen tariflichen Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 29 Abs. 1 e) bb) TV-L für die Dauer von bis zu vier Arbeitstagen im Kalenderjahr

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 17.05.2011 – 2 Ca 2832/10 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen

 
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