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Landesarbeitsgericht Hamm, 11 SaGa 35/11

Datum:
28.11.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 SaGa 35/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2011:1128.11SAGA35.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bielefeld, 6 Ga 56/11
 
Tenor:

Das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 31.08.2011 – 6 Ga 56/11 – wird auf die Berufung des Verfügungsklägers abgeändert.

Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Verfügungskläger bis zu einem Urteil im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren in der Hauptsache, längstens bis zum 30.06.2012,  die Teilnahme am Training der ersten Mannschaft unter Einbeziehung in die mannschaftsspezifischen Abläufe und die fußballspezifischen Übungen zu gewähren.

Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision ist nicht zulässig.

 
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