Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 10 TaBV 21/11

Datum:
02.12.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Rechtsentscheid
Aktenzeichen:
10 TaBV 21/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2011:1202.10TABV21.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Dortmund, 6 BV 250/09
Schlagworte:
Zuständigkeit der Personalvertretung Cockpit eines Luftfahrtunternehmens; im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer; Mitbestimmung bei der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragten Person
Normen:
§§ 98 Abs. 2, 117 Abs. 2 BetrVG
Leitsätze:

Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen, die überwiegend und schwerpunktmäßig am Boden Schulungs- und Trainingsaufgaben – auch von Cockpitmitarbeitern – wahrnehmen, gehören nicht zu den im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmern im Sinne des § 117 Abs. 2 BetrVG, auch wenn sie im Range eines Flugkapitäns beschäftigt werden

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.09.2010 – 6 BV 250/09 – teilweise abgeändert.

Die Anträge der Personalvertretung C1 werden insgesamt abgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank