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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 711/10

Datum:
04.11.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 711/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2010:1104.8SA711.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bochum, 4 Ca 1973/09
Schlagworte:
Kündigung/tarifliche Unkündbarkeit/wichtiger Grund/Diebstahl/Frikadellenverzehr/ Missachtung von Weisungen/ Abmahnungserfordernis
Normen:
BGB § 626
Leitsätze:

Verzehrt der im Mensabetrieb langjährig als Hilfskraft beschäftigte, tariflich nur noch aus wichtigem Grund kündbare Arbeitnehmer gegen den ausdrücklichen Protest des Vorgesetzten zwei unbezahlte verkaufsfähige Frikadellen, so rechtfertigt weder die hierin liegende Eigentumsverletzung noch das offen gezeigte Weigerungsverhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung ohne vorangehende Abmahnung

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 17.12.2009 – 4 Ca 1973/09 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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