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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 1512/09

Datum:
26.04.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 1512/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2010:0426.8SA1512.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Münster, 2 Ca 359/09
Schlagworte:
Kündigung/Palettendiebstahl
Normen:
BGB § 626; KSchG § 1
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 02.11.2009 – 2 Ca 359/09 – teilweise abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen, soweit der Kläger den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den 31.07.2009 hinaus festgestellt wissen will.

Die durch die Beweisaufnahme veranlassten Kosten werden gegeneinander aufgehoben, die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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