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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 1132/09

Datum:
14.01.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 1132/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2010:0114.8SA1132.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bielefeld, 1 Ca 2499/08
Schlagworte:
Arbeitszeugnis/Leiter des Redaktionsbüros einer juristischen Fachzeitschrift/Unterzeichnung durch Arbeitgeber/Mitunterzeichnung durch Schriftleiter
Normen:
GewO § 109
Leitsätze:

Kein Anspruch des Leiters des Redaktionsbüros einer juristischen Fachzeitschrift auf Mitun-terzeichnung durch wissenschaftlich ausgewiesene Schriftleiter

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 03.03.2009 – 1 Ca 2499/08 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 2.200,-- € festgesetzt.

 
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