Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 6 Ta 866/09

Datum:
16.03.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 Ta 866/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2010:0316.6TA866.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Minden, 3 Ca 537/09
Schlagworte:
Geschäftsgebühr, Anrechnung
Normen:
§ 15 a RVG
Leitsätze:

1. Die Geschäftsgebühr wegen vorgerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit kommt bei dem Verfahren auf Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung nach § 55 RVG regelmäßig nur in Fällen der Erfüllung zur Anrechnung auf die Verfahrensgebühr.

2. Der § 15 a RVG stellt lediglich die bereits unter § 118 Abs. 2 BRAGO geltende und mit Einführung des RVG nicht geänderte Rechtslage klar, weshalb in Altfällen entsprechend zu verfahren ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Bezirksrevisors beim Landesarbeitsgericht Hamm gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 02.12.2009 - 3 Ca 537/09 - wird zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank