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Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 714/09

Datum:
11.02.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 Sa 714/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2010:0211.16SA714.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 5 Ca 194/09
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 4 AZR 275/10
Schlagworte:
Eingruppierung
Leitsätze:

Auch wenn es zu einer Änderung seines Arbeitsvertrages nicht gekommen ist, so ist ein früherer geschäftsführender Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft H3 nicht als Bezirksgeschäftsführer in die Entgeltgruppe 9 der GBV Entgeltsystem der V1 einzugruppieren.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 09.04.2009 – 5 Ca 194/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 
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