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Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 371/10

Datum:
24.06.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 Sa 371/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2010:0624.16SA371.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Iserlohn, 5 Ca 2181/09
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 551/10
Schlagworte:
Urlaubsabgeltung, tarifliche Ausschlussfristen
Normen:
§ 7 Abs. 4 TVG
Leitsätze:

Als Geldanspruch unterliegt der Urlaubsabgeltungsanspruch des langandauernd erkrankten Arbeitnehmers tariflichen Ausschlussfristen.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 16.02.2010 – 5 Ca 2181/09 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und zur Klarstelllung wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2008 an den Kläger herauszugeben.

Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, dem Kläger ein Zeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung bezieht und den Kläger in seinem beruflichen Fortkommen nicht hindert.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 74 %, die Beklagte zu 26 %.

Die Revision wird insoweit zugelassen, als die Klage auf Urlaubsabgeltung in Höhe von 840,00 € abgewiesen wird. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.

Streitwert: 6.134,90 €

 
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