Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 1130/09

Datum:
04.03.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 Sa 1130/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2010:0304.16SA1130.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herne, 3 Ca 743/09
Schlagworte:
Richtlinienkonforme Auslegung des § 13 Abs. 1 BUrlG
Normen:
§ 13 Abs. 1 BUrlG, § 15 Abs. 4 MTV Einzelhandel NRW, Art. 7 Richtlinie 2003/88/EG
Leitsätze:

Unter Geltung des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG bleibt § 15 Abs. 4 MTV Einzelhandel NRW vom 25.07.2008, wonach jeglicher Urlaubsanspruch erstmals nach mehr als dreimonatiger Zugehörigkeit zu demselben Betrieb oder Unternehmen entsteht, unangewendet.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 07.07.2009 – 3 Ca 743/09 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 61,33 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 6/7, die Klägerin zu 1/7.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank