Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 15 Sa 302/10

Datum:
05.08.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 Sa 302/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2010:0805.15SA302.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Iserlohn, 5 Ca 1370/09
Schlagworte:
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer; Betriebsratsbeteiligung nicht unter Wahrung der Frist von drei Tagen nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG, sondern der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG durchzuführen.
Normen:
§ 102 BetrVG
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 17.11.2009 - 5 Ca 1370/09 - abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 14.04.2009 außerordentlich mit sozialer Auslauffrist zum 30.11.2009 aufgelöst worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank